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FAQ
FAQ
Wir beginnen grundsätzlich mit einem kurzen Telefonat bei dem wir klären wobei wir Ihnen am besten Helfen können.
Anschließend vereinbaren wir einen Termin, bei dem wir alle relevanten Informationen aufnehmen, sowie Lichtbilder zur Beweissicherung erstellen.
Anschließend erfolgt die Kalkulation sowie die vollständige Ausarbeitung des Gutachtens.
Als letzten Punkt kommt selbstverständlich eine interne Qualitätskontrolle bevor das Produkt an die Versicherung bzw. an den Anwalt versendet wird.
Ja - Ab dem Moment ab dem sie Geschädigter sind können Sie sich selbst einen Sachverständigen ihrer Wahl aussuchen. Die Versicherungen versuchen gerne eigene Gutachter zu vermitteln da diese in ihrem Interesse arbeiten. Auch kommt es öfters zu anrufen der gegnerischen Versicherungen um Partner Werkstätten zu vermitteln, hierbei entsteht oft der Eindruck das sie dem nachgehen müssen. Dies dient dem Zweck die Kosten so niedrig wie möglich zu halten - auf kosten Ihrer Ansprüche wohlgemerkt. Daher unsere Empfehlung - freundlich ablehnen, uns kontaktieren, und den ganzen Prozess uns und unseren kompetenten Anwälten überlassen. Nur so können Sie wirklich sein das ihr entstandener Schaden kompetent abgerechnet und reguliert wird.
Kaskoschäden unterscheiden sich grundsätzlich in mehreren Arten.
Hierbei gilt es zu beachten das je nach Art des Kaskoschadens die höhe der zu entrichtenden Selbstbeteiligung variiert. Die Selbstbeteiligung entnehmen sie ihren persönlichen Versicherungsbedingungen.
Vollkaskoschaden - Selbstverschuldeter Unfall
Teilkaskoschaden - Hierbei werden Schäden reguliert welche durch äußere Einflüsse wie zb. Sturm und Hagelschäden, Brand und Schmorrschäden, Wild und Diebstahlschäden enstanden sind.
Nein - diese kosten werden leider nicht von der Versicherung reguliert, da die Versicherung hier im Recht ist einen eigenen Sachverständigen zu beauftragen.
Allerdings hat die Erfahrung bereits gezeigt das es sich durchaus lohnen kann einen eigenen Sachverständiger zu kontaktieren. Kommen sie gerne auf uns zu - Wir finden gemeinsam eine Lösung.
Grundsätzlich muss erwähnt werden das es erfahrungsgemäß nur zu Problemen kommt wenn die Dokumentation des Sachverständigen lückenhaft und unschlüssig ist.
Sollte es dennoch aus anderen Gründen dazu kommen das sich eine Regulierung verzögert oder abgelehnt wird, stornieren wir den Auftrag selbstverständlich für sie.
Kundenzufriedenheit steht bei uns nämlich an erster Stelle.
Addresse
Am Wiesenhof 101
60529 Frankfurt am Main
Telefon
0172 83 90 472
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